Lassen Sie sich per E-Mail und SMS informieren
Hinweis: Die kommunalen Pegelmessstellen dienen der Vorwarnung und Bürgerinformation, haben jedoch keinerlei Einfluss auf die Ausrufung der Hochwasserwarnstufen. Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Landkreise. Die Hochwasserwarnstufen werden daher entsprechend der staatlichen Pegelmessstellen von den Umweltämtern der Landkreise ausgerufen.